Thursday, August 09, 2007

Noch ein Freund (2) ...

... und doch noch ein Brief...

"... die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur sicherung des Lebensunterhalts wird (...) aufgehoben.
Grund für die Aufhebung der Entscheidung:
Wegfall der Hilfebedürftigkeit wegen Arbeitsaufnahme.

Diese Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1, § 8 und § 9 Abs. 1 SGB II und § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 SGB II und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III).
(...)

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